Entscheiden sich Unternehmen für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern Ihrer Gebäude, werden gelegentlich Bedenken geäußert. Neben potenziellen Schäden des Daches sind auch Fragen nach dem Eigentumsrecht der Photovoltaik-Anlage beim Gebäudeverkauf ein Thema.
In diesem Beitrag wollen wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen geben, die wir in Bezug auf Photovoltaik-Projekte erhalten:
Ist eine Dachsanierung notwendig?
Erfahrungsgemäß sind Dachsanierungen für die Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage nicht notwendig.
Oftmals sind Gebäudedächer auch nach Jahrzehnten sehr gut erhalten. Um dies zu prüfen, wird im Zuge der Projektplanung neben dem Statiknachweis in der Regel auch ein Dachgutachten erstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Dachflächen nach Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage mindestens 20 Jahre ohne Dachsanierung genutzt werden können.
Sollte für die Realisierung einer Photovoltaik-Anlage doch eine Dachsanierung notwendig sein, ist es sinnvoll, die Anlage in Kombination mit bzw. direkt nach der Dachsanierung umzusetzen. In diesem Falle bringen Dachsanierungen auch einige Vorteile mit sich. So können beispielsweise Dachluken oder Lüftungsauslässe versetzt werden, um mehr Platz für die Photovoltaik-Module zu schaffen. Zudem kann das Gerüst, das für die Dachsanierung verwendet wird, auch für die Installation der Photovoltaik-Anlage genutzt werden.
Welche Auswirkung hat eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach?
In den meisten Fällen hat eine Photovoltaik-Anlage keinerlei negative Auswirkung auf das Dach. Da die Module durchdringungsfrei und damit ohne Bohrungen installiert werden, bleibt auch die Dachhaut unbeschadet.
Das Fixieren der Photovoltaik-Anlagen erfolgt auf Gewerbegebäude in der Regel durch eine Ballastierung mit Steinplatten. Mit der zuvor durchgeführten Statikprüfung wird gewährleistet, dass ausreichend freie Lastreserven für die Ballastierung vorhanden sind.
Was passiert, wenn ein Gebäude veräußert wird?
Bei Objekt-Veräußerung ist entscheidend, in welcher Form das Photovoltaik-Projekt umgesetzt wurde.
Hat sich der Eigentümer beispielsweise für eine Verpachtung der Dachflächen entschieden, so tritt der neue Gebäudeeigentümer in den bestehenden Dachpachtvertrag ein.
Sollte der Eigentümer selbst in die Anlage investiert und diese an einen externen Betreiber verpachtet haben, wird mit Objekt-Veräußerung meist auch die Photovoltaik-Anlage verkauft. In diesem Falle tritt der neue Gebäudeeigentümer einfach in den bestehenden Anlagenpachtvertrag ein.
Sollte die Photovoltaik-Anlage dem neuen Eigentümer steuerrechtliche Herausforderungen bereiten, sind verschiedene Lösungsansätze möglich, die aber individuell geprüft werden (z.B. Veräußerung der Photovoltaik-Anlage an einen Dritten wie VOLTARO).
Was sind die (gewerbe-)steuerlichen Risiken?
Der Verkauf von (Solar-)Strom ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, weshalb die Solarstromlieferung für gewöhnlich an einen externen Betreiber abgegeben wird.
Wird in diesem Zuge das Gebäudedach an einen externen Partner vermietet, eine Photovoltaik-Anlage von diesem finanziert und errichtet, fällt in keinem Falle eine Gewerbesteuerpflicht an, da lediglich weitere Gebäudeflächen vermietet werden.
Wird die Anlage jedoch an einen externen Betreiber verpachtet, muss geprüft werden, ob das Verpachten einer Photovoltaik-Anlage für die Gesellschaft, die die Investition getätigt hat (meist die Objektgesellschaft), steuerlich problematisch ist. Für Gesellschaften, die vermögensverwaltenden Status haben, ist dies zumeist unproblematisch. Eine finale Aussage wird jedoch vom Steuerberater getroffen.
Bei den VOLTARO-Modellen ist es so, dass wir genauestens darauf achten, dass keine Gewerbesteuer auf die Mieteinnahmen der Objektgesellschaften/Fonds anfällt.
Mehr zu unseren Modellen erfahren Sie hier.
Einsturzgefahr, Brände und Blitzschlag?
Die umfangreiche Statikprüfung gewährleistet, dass das Dach der zusätzlichen Belastung durch Photovoltaik-Module, Kabel, Halterungen etc. standhält. Damit können Einsturzgefahren ausgeschlossen werden.
Die Photovoltaik-Anlage wird in die bestehenden Brandschutz- und Blitzschutz-Konzepte integriert, sodass auch im Gefahrenfall keine zusätzlichen Komplexitäten entstehen.
Zusammenfassung
Auch wenn Photovoltaik-Projekte im Gewerbebereich technisch und rechtlich komplex sind, können sämtliche potenziellen Risiken durch vorausschauende Prüfungen und eine professionelle Installation minimiert werden.